Beschlussvorlage - BV-02-2022-015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick beschließt die Annahme der Spende über 3000,00 €, eingegangen am 22.02.2022, vom Verein: Eigenheimsiedlung 55+ e.V. gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V.

 

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V beteiligen.

Über die Annahme oder Vermittlung von Mitteln bis 100,00 € entscheidet die Bürgermeisterin. Für darüber hinausgehende Beträge ist gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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