Beschlussvorlage - 25-2021-061-2
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Röbel/Müritz für den kommunalen Friedhof vom 31.05.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Carolin Ladda
- Antragsteller:
- Ladda, Carolin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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27.04.2022
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Geplant
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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28.04.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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31.05.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die in der Anlage befindliche 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Röbel/Müritz für den kommunalen Friedhof vom 31.05.2022 und billigt die Gebührenkalkulation.
Die aktuelle Friedhofsgebührensatzung für den Neustädter Friedhof der Stadt Röbel/Müritz, vom 15.12.2020, wird um die neuen Grabarten und deren Gebühren ergänzt. Die 1. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Röbel/Müritz für den kommunalen Friedhof, tritt am 01.09.2022, mit der dazugehörigen Friedhofssatzung der Stadt Röbel/Müritz für den kommunalen Friedhof vom 31.05.2022, in Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Friedhofsgebühren sind durch die Verwaltung auf der Grundlage der Kosten der Jahre 2017-2019 neu kalkuliert worden und mit der Friedhofsgebührensatzung vom 15.12.2020 beschlossen worden. Die 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Röbel/Müritz für den kommunalen Friedhof vom 31.05.2022 wird notwendig, da folgende neue Grabarten auf der Grundlage des Beschlusses zur „Festlegung zukünftiger Grabarten und Friedhofsgestaltung auf dem kommunalen Friedhof der Stadt Röbel/Müritz“ vom 14.12.2021 angelegt werden:
- Urne in der Gemeinschaftsanlage Stele
- Urnenrasengrabstätte
- Urne in der Urnenbaumgrabstätte
Folgende Änderungen ergeben sich laut der Kalkulation:
Erwerb eines 20-jährigen Nutzungsrechtes
- für eine Urnenstelle in der Gemeinschaftsgrabstätte Stele für 2 Urnen im Erdröhrensystem 1.070,40 €
- für eine Urnenstelle in der Urnenrasengrabstätte für 2 Urnen
368,34 €
- für eine Urnenstelle in der Urnenbaumgrabstätte für 2 Urnen im Erdröhrensystem 659,70 €.
Verlängerung Nutzungsrecht je Grabstätte/Jahr
- für eine Urnenstelle in der Gemeinschaftsanlage Stele für 2 Urnen im Erdröhrensystem 53,52 €
- für eine Urnenstelle in der Urnenrasengrabstätte für 2 Urnen
18,41 €
- für eine Urnenstelle in der Urnenbaumgrabstätte für 2 Urnen im Erdröhrensystem 32,98 €.
Die aktuellen Gebühren gemäß der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Röbel/Müritz für den kommunalen Friedhof vom 15.12.2020 bleiben bestehen, da der aktuelle Kalkulationszeitraum noch nicht abgelaufen ist. Die neu ermittelten Kostenpunkte stellen eine Kalkulation aufgrund der bisher bekannten Kosten dar.
Der kommunale Friedhof ist eine Kulturstätte und Bestandteil der öffentlichen Infrastruktur der Stadt Röbel/Müritz. Er zeugt von der Geschichte des Ortes. Da somit ein öffentliches Interesse an dem Neustädter Friedhof besteht, werden die vorgeschlagenen Gebühren als angemessen angesehen. Der perspektivische Kalkulationsturnus wird weiterhin bei 3- 5 Jahren liegen, sodass regelmäßige Anpassungen vorgenommen werden können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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2
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(wie Dokument)
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77,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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70,3 kB
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