Beschlussvorlage - 06-2022-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Das Aufstellungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Gotthun wird eingestellt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss, das Aufstellungsverfahren zum Flächennutzungsplan einzustellen, ortsüblich bekannt zu machen und den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt, Sachgebiet Kreisplanung, darüber in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Gotthun hatte die Aufstellung eines Flächennutzungsplans zur Steuerung der gemeindlichen Entwicklung beschlossen und das dafür erforderliche Planungsverfahren eingeleitet.

 

Der zuletzt erreichte Planungsstand des Flächennutzungsplanes ist der eines Entwurfes vom 07.12.1993. Zu diesem Planungsstand wurden mit einem Schreiben vom 28.07.1994 durch den damaligen Landkreis Röbel/Müritz und das Amt für Raumordnung und Landesplanung mit Schreiben vom 15.03.1994 eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Seitdem wurde am Flächennutzungsplan nicht weiter gearbeitet.

 

Das Planverfahren zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Gotthun wird nunmehr eingestellt, da die Planungsziele des damals erreichten Bearbeitungsstandes (Entwurf Februar 1994) mit den entsprechenden Darstellungen von bestehenden und geplanten Bauflächen für die besiedelten Ortsteile nicht mehr den heutigen gemeindlichen Bedürfnissen bzw. Entwicklungs- und Zielvorstellungen der Gemeinde in Bezug auf eine geordnete Siedlungsentwicklung entsprechen. Weiterhin wurden in den letzten Jahren eine Vielzahl von Schutzgebieten (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete) neu ausgewiesen.

 

Da der Flächennutzungsplan noch keine Rechtswirksamkeit erlangt hat, ist ein besonderes Aufhebungsverfahren hierzu nicht notwendig. Der Beschluss, das Aufstellungsverfahren zum Flächennutzungsplan einzustellen wird ortsüblich bekannt gemacht. Im Rahmen der Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, dass es sich nur um die Einstellung eines begonnenen jedoch nicht zum Abschluss gebrachten Planverfahrenes handelt.

 

Sofern später ein Erfordernis für die Erstellung eines Flächennutzungsplanes besteht, kann ein entsprechendes Aufstellungsverfahren jederzeit durch die Gemeinde eingeleitet und unter Beachtung der aktuellen Ziele der Raumordnung (§ 1 Abs. 4 Baugesetzbuch) und der geltenden Gesetze durchgeführt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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