Beschlussvorlage - BV-18-2022-020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt:

  1. Die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rechlin.

 

Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst einen westlich, östlich und nördlich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 21 „Kulturkosmos“ gelegenen Bereich und ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.

 

  1. Ziel und Zweck der Planung:

-          Anpassung des Flächennutzungsplanes als vorbereitende Bauleitplanung an die Festsetzungen des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 21a „Freizeitgelände Kulturkosmos“

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rechlin ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.

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Sachverhalt

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Rechlin als vorbereitender Bauleitplan enthält im Bereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 21a „Freizeitgelände Kulturkosmos“ der Gemeinde Rechlin die Darstellung von „Flächen für die Landwirtschaft“, die nun im Rahmen der 4. Änderung als „Sondernutzung Kultur“ und „private Grünfläche mit Nutzungsinseln“ ausgewiesen werden sollen.

 

Auf dem insgesamt ca. 125 ha großen Gelände des Kulturkosmos e.V. wurden durch die Gemeinden Lärz und Rechlin zwischen 2004 und 2012 für eine Teilfläche von ca. 31 ha zwei Bebauungspläne aufgestellt. Dazu war eine ganzjährige Nutzung nicht vorgesehen. Es fand lediglich eine zweimal jährliche Festivalnutzung statt. Im Zuge jener wiederkehrenden Nutzung haben sich im Laufe der Jahre einfache bauliche Anlagen verfestigt. Diese sollen in der vorhandenen Form erhalten bleiben mit der zukünftigen Möglichkeit, diese umzubauen, zu verändern oder zu ergänzen. Zu diesem Zweck wird der Bebauungsplan Nr. 21a „Freizeitgelände Kulturkosmos“ der Gemeinde Rechlin aufgestellt. Da ein Bebauungsplan jedoch aus dem Flächennutzungsplan heraus abgeleitet werden soll, muss eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rechlin erfolgen, um die Nutzung der im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 21a „Freizeitgelände Kulturkosmos“ liegenden Flächen entsprechend darzustellen.

 

Für die Erweiterungsflächen sollen keine ganzjährigen immissionsrelevanten Veranstaltungsnutzungen zulässig sein.

 

Der Gemeinde Rechlin entstehen durch das Änderungsverfahren keinerlei Kosten. Diese werden vollständig vom Kulturkosmos e. V. als Vorhabenträger übernommen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 X

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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