10.11.2021 - 11.2 Satzungsbeschluss über die Satzung des Bebauung...

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Wortprotokoll

Herr Müller stellt die Beschlussvorlage vor.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

  1. Der im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellte Bebauungsplan „Am Friesensportplatz“ der Stadt Röbel/ Müritz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2021 (für die Beschlussfassung am 14.12.2021) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB im Vernehmen mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) sowie nach § 86 der Landesbauordnung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. 344) für die mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften, einschließlich aller jeweiliger rechtskräftiger Änderungen, als Satzung beschlossen.
  2. Die dazugehörige Begründung in der Fassung vom Oktober 2021 sowie die Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „Am Friesensportplatz“ vom 16.04.2021 wird gebilligt.
  3. Die im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellte Satzung über den Bebauungsplan „Am Friesensportplatz“ der Stadt Röbel/Müritz ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung über den Bebauungsplan „Am Friesensportplatz“ der Stadt Röbel/Müritz mit der Begründung sowie der Schalltechnischen Untersuchung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
  4. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Fchennutzungsplan der Stadt Röbel/Müritz im Wege der Berichtigung an die Darstellung des Bebauungsplanes „Am Friesensportplatz“ angepasst.

 

Frau Fischer:

-          im Plangebiet gibt es schon Bautätigkeit

-          die Ausführungen liegen nicht im Rahmen der B-Planfestsetzungen

-          Prüfung erforderlich

 

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