28.09.2021 - 8.4 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenb...

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Wortprotokoll

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:

1. Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08Solarpark Knüppel-

    damm der Gemeinde Fincken, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text

    (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan, wird in der vorliegenden Fassung

    vom September 2021 beschlossen. Der Entwurf der dazugehörigen Begründung ein-

    schließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung vom September 2021 gebilligt.

2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08Solarpark Knüppeldamm

    der Gemeinde Fincken mit der Begründung und Umweltbericht einschließlich der wesentli-

    chen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 

    Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3

    Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu 

    beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanent-

    wurf und Begründung einschließlich Umweltbericht  zu unterrichten sowie zur Abgabe ei-

    ner Stellungnahme aufzufordern.

    Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

    Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange   

    wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

 Die öffentliche Auslegung wurde durchgeführt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind beteiligt worden.