23.02.2021 - 8.8 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Wohngebie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.8
- Gremium:
- Stadtvertretung Röbel/Müritz
- Datum:
- Di., 23.02.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Aufstellung eines Bebau-ungsplanes gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich gelegen zwischen dem Altstädter Friedhof / Kleingartenanlage „Sonnenblick“ und der Kleingartenanlage „Marienfelder Weg“ entlang verlaufend der südöstlich angrenzenden Seebadstraße und des Marienfelder Weges in der Stadt Röbel/ Müritz.
Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung Wohngebiet „An’n Jörgenbarg“ der Stadt Röbel/ Müritz.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
Der Geltungsbereich beinhaltet eine Fläche von etwa 19,3 ha mit den Flurstücken
135/3, 135/4, 288, 287, 286, 285, 292/2, 290, 291, 284/2, 283, 292/1, 284/1, 293/1,
293/2, 294/1, 294/2, 282, 295/1, 295/2, 296/1, 281/1, 281/2, 297/1, 297/2, 280/2,
343/2, 280/1, 342/2, 279/1, 279/2, 298, 278/1, 278/2, 300, 299, 277/1, 277/2, 301,
276/1, 276/2 der Flur 21, Gemarkung Röbel, und den Teilflächen der Flurstücke 6/11,
13/2, 48/1, 50/3, 65/1, 135/6, 135/7, 289, 342/1, 338, 337, 336/1, 335/1, 333, 331/1,
330/1, 329/1, 328/1, 324/1, 323/1, 322/3, 321/6, 321/7, 301 der Flur 21, Gemarkung
Röbel, sowie den Teilflächen der Flurstücke 1/1, 274/4, 143/2, 96/2, 108/2, 109/2,
110/2 der Flur 19, Gemarkung Röbel.
- Ziel und Zweck der Planung sind:
- Ausweisung von Bauflächen für den Wohnungsbau in verschiedenen Größen und
Formen (Eigenheime, Doppelhäuser, Reihenhäuser, Geschosswohnungsbau mit
2-3 Geschossen) zur Sicherung eines dringenden Wohnbedarfs;
- die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung
möglicher Nutzungen des Plangebietes;
- die Ordnung der Verkehrserschließung einschließlich dem Neubau einer Ortsumge-
hung zwischen der Kreuzung L 24/Warener Chaussee und der Kreuzung Seebad-
straße/Marienfelder Weg sowie Erschließung mit Medien der Ver- und Entsorgung;
- die Berücksichtigung umweltschützender Belange;
- der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Bauleitplanung für das Gebiet, die Realisierung der inneren verkehrstechnischen Erschließung (ohne Umgehungsstraße) und der Erschließung mit stadttechnischen Medien, die Umsetzung erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen sowie die Vermarktung erfolgt durch den Vorhabenträger LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH auf der Grundlage eines noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrages.
- Vorhabenträger für die geplante Umgehungsstraße zwischen der Kreuzung L 24/ Warener Caussee und der Kreuzung Marienfelder Weg/Seebadstraße ist die Stadt Röbel/Müritz.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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408,4 kB
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