21.01.2021 - 8.2 Entlastung des Bürgermeisters für das Haushalts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister meldet nach § 24 Mitwirkungsverbot KV M-V Befangenheit an.

Er übergibt die Leitung der Sitzung an die 1. Stellvertreterin Frau Klatt.

 

Nach Beschlussfassung übergibt Frau Klatt, die 1. Stellvertreterin, die Leitung der Sitzung wieder an den Bürgermeister Herr Saathoff.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2019.

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Realisierung

Realisierung:

 

Die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Gotthun für das Haushaltsjahr 2019 wurde als elektronische Akte dem Rechts- und Kommunalaufsichtsamt per Mail am 26.01.2021 übermittelt.