13.01.2021 - 9.5 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Wohngebie...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Herr Müller erläutert die Beschlussvorlage. Es haben bisher noch keine Gespräche der LGE zur Bedarfsermittlung stattgefunden. Der Lage- und Höhenplan liegt noch nicht vor (voraussichtlich im Februar 2021).

Herr Tulke

-          Name ist auf Grund der alten Flurstücksbezeichnung entstanden

-          die korrekte Schreibweise ist nochmals zu prüfen

-          durch Ordnungsamt wird Beschlussvorlage zur Namensgebung vorbereitet

 

Frau Sonnenburg:

-          Name sollte für den gesamtem Geltungsbereich Anwendung finden

-          Aufstellungsbeschluss ohne weitere Informationen zum Inhalt des B-Planes ist nicht gut

 

Herr Hagen:

-          angrenzend an die Kleingartenanlage Marienfelder Weg ist nur ein Fußweg geplant

-          Zufahrt von Rettungskräften, Entsorgungsfahrzeugen zur Kleingartenanlage muss beachtet werden

 

Herr Sprick:

-          mit dem Vorstand der Kleingartenanlage haben bereits Gespräche stattgefunden

-          Zufahrt muss auf dem Grundstück der Kleingartenanlage erfolgen

-          der geplante Gehweg ist bereits ein Zugeständnis, da die Grundstücksgrenze schon überschritten ist

-          evtl. ist auch ein Rückbau erforderlich

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich gelegen zwischen dem Altstädter Friedhof / Kleingartenanlage „Sonnenblick“ und der Kleingartenanlage „Marienfelder Weg“ entlang verlaufend der süstlich angrenzenden Seebadstraße und des Marienfelder Weges in der Stadt Röbel/ Müritz.  Der Bebauungs- plan trägt die Bezeichnung Wohngebiet „Ann Jörgenbarg“ der Stadt Röbel/ Müritz. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt. Der Geltungsbereich beinhaltet eine Fläche von etwa 19,3 ha mit den Flurstücken 135/3, 135/4, 288, 287, 286, 285, 292/2, 290, 291, 284/2, 283, 292/1, 284/1, 293/1, 293/2, 294/1, 294/2, 282, 295/1, 295/2, 296/1, 281/1, 281/2, 297/1, 297/2, 280/2, 343/2, 280/1, 342/2, 279/1, 279/2, 298, 278/1, 278/2, 300, 299, 277/1, 277/2, 301,    276/1, 276/2 der Flur 21, Gemarkung Röbel, und den Teilflächen der Flurstücke 6/11, 13/2, 48/1, 50/3, 65/1, 135/6, 135/7, 289, 342/1, 338, 337, 336/1, 335/1, 333, 331/1, 330/1, 329/1, 328/1, 324/1, 323/1, 322/3, 321/6, 321/7, 301 der Flur 21, Gemarkung bel, sowie den Teilflächen der Flurstücke 1/1, 274/4, 143/2, 96/2, 108/2, 109/2, 110/2 der Flur 19, Gemarkung Röbel.

 

  1. Ziel und Zweck der Planung sind:

-          Ausweisung von Bauflächenr den Wohnungsbau in verschiedenen Größen und 

Formen (Eigenheime, Doppelhäuser, Reihenhäuser, Geschosswohnungsbau mit 2 - 3 Geschossen) zur Sicherung eines dringenden Wohnbedarfs;

-          die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung glicher Nutzungen des Plangebietes;

-          die Ordnung der Verkehrserschließung einschließlich dem Neubau einer Ortsumgehung zwischen der Kreuzung L 24/Warener Chaussee und der Kreuzung Seebadstraße / Marienfelder Weg sowie Erschließung mit Medien der Ver- und Entsorgung;

-          die Berücksichtigung umweltschützender Belange;

 

  1. der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Bauleitplanung für das Gebiet, die Realisierung der inneren verkehrstechnischen Erschließung (ohne Umgehungsstraße) und der Erschließung mit stadttechnischen Medien, die Umsetzung erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen sowie die Vermarktung erfolgt durch den Vorhabenträger LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH auf der Grundlage eines noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrages.

 

  1. Vorhabenträger für die geplante Umgehungsstraße zwischen der Kreuzung L 24/ Warener Chaussee und der Kreuzung Marienfelder Weg/Seebadstraße ist die Stadt Röbel/Müritz.

 

Reduzieren

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=41685&selfaction=print