18.11.2020 - 8.3 Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Buchholz

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buchholz beschließt die in der Anlage befindliche Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Buchholz für den kommunalen Friedhof.

Die aktuelle Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Buchholz, vom 23.03.2017, tritt mit Veröffentlichung der neuen Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Buchholz für den kommunalen Friedhof, sowie der dazugehörigen Friedhofsordnung, außer Kraft.

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Realisierung

Realisierung:

 

Die Veröffentlichung der Friedhofssatzungen erfolgte nach Anzeige bei der Kommunalaufsicht des LK MSE. Die geänderten Gebührenbescheide bezüglich der Betriebskosten für den Friedhof werden zum 30.03.2021 verschickt, um die Fälligkeit am 15.05.2021 sicherstellen zu können

 

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