29.10.2020 - 11.1 Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Bürgermeisterin bringt die Beschlussvorlage ein.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen beschließt:

  1. aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt­machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 5 der Kommunal­verfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung KV MV) verkündet als Artikel 1 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13.07.2011 (GVOBl. MV. S. 777) beschließt die Gemeindevertretung Leizen die Satzung über den vorhaben­bezogenen Bebauungsplan Nr. 04PV-Freiflächenanlage Leizen in der vorliegenden Fassung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Fest­setz­ungen (Teil B), als Satzung.
  2. die Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.
  3. die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über den vorhabenbezogenen Be­bauungs­plan Nr. 04PV-Freiflächenanlage Leizen bei der höheren Verwaltungs­behörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsbald ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04 mit Begründung während der Dienst­stunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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Realisierung

Realisierung:

 

Die Verfahrensakte zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde dem LK MSE zur Prüfung und Genehmigung übergeben.

Eine Eingangsbestätigung vom LK MSE liegt mit Datum 10.11.2020 vor.

Die Genehmigungsfrist beträgt nach Baugesetzbuch 3 Monate.

 

Die Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde mit Bescheid vom 23.12.2020 erteilt.

 

Die Bekanntmachung der Genehmigung erfolgt im Müritz-Anzeiger Nr. 01/2021 am 09.01.2021.

 

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