15.09.2020 - 8.1 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Beb...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:

  1. die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Bau­gesetz­buch (BauGB) für die Errichtung und Betreibung einer Freiflächenphotovoltaikanlage im Ortsteil Kaeselin der Gemeinde Fincken.

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt die Bezeichnung Nr. 07 „Solarpark Kaeselin“ der Gemeinde Fincken.

    Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 07 gelten soll, ist in beiliegendem Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt. Er umfasst in der Gemarkung Kaeselin, Flur 1, Teilflächen der Flurstücke 63/4 und 63/12.

    Ziel und Zweck der Planung sind:
    - die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“
  2. der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 07 „Solar­park Kaeselin“ der Gemeinde Fincken ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
  3. der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 07 „Solarpark Kaeselin“ (Stand Juni 2020) mit der dazugehörigen Begründung (Stand Juni 2020) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  4. die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen durchzuführen.
  5. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
    Die Durchführung dieses Verfahrensschrittes wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.

 

 

 

 

 

 

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Realisierung

Realisierung:

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde im Müritz-Anzeiger Nr. 20/2020 am 02.10.2020 ortsüblich bekannt gemacht.

Gleichzeitig erfolgte der Hinweis auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, die im Zeitraum vom 12.10.2020 bis einschließlich 13.11.2020 durchgeführt wurde.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen TöB erfolgte durch das mit der Planung beauftragte Büro.

 

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