11.08.2020 - 6.3 Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 4. Ä...

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Wortprotokoll

Herr Müller verliest die Beschlussvorlage.

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Aufstellung der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz.
    Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 06 Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz umfasst in der Flur 15 der Gemarkung Röbel eine Fläche von ca. 2,38 ha und ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
     
  2. Ziel und Zweck der Planung sind:
    - Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Überprüfung der   Festsetzungen des Bebauungsplanes ( insbesondere Grundflächenzahl GRZ, Baugrenzen, Gebäudehöhen, Gebäudelängen, Pflanzbindungen) und Anpassung an die aktuellen städtebaulichen Erfordernisse im Rahmen der Erweiterung der Betriebsanlagen der Firma optimal media GmbH,
    - Überprüfung der Festsetzungen von öffentlichen Erschließungsanlagen und Anpas-sung an die notwendige Entwicklung der Firma optimal media GmbH,
    - die Berücksichtigung umweltschützender Belange.
     
  3. Die Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06Erweiterung In-dustriegebiet Glienholzweg der Stadt Röbel/Müritz wird nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
    Es wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Er-örterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
    Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umwelt-           prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Infor-mationen verfügbar sind, abgesehen.
  4. Der Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg der Stadt Röbel/Müritz ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Im Aufstellungsverfahren ist auch ortsüblich bekannt zu machen, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll, und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äern kann.
  5. Alle im Zusammenhang mit der Bebauungsplanänderung entstehenden Kosten werden von der Firma optimal media GmbH übernommen.

 

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