13.08.2020 - 5.3 Satzung über die Benutzung und Erhebung von Geb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Gremium:
- Finanzausschuss Röbel/Müritz
- Datum:
- Do., 13.08.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Anne-Kathrin Pinnow
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Steinbeck bringt die Vorlage ein. Herr Mahnke erklärt, dass die Satzung aus dem Jahr 2008 stammt und seither nicht mehr angepasst wurde. Die Mitarbeiterinnen der Bibliothek wurden im vergangenen Jahr von zahlreichen Lesern angesprochen, dass die Gebühren zu niedrig sind und sie bereit wären, auch einen höheren Beitrag zu zahlen.
Der aktuelle Kostendeckungsgrad der Bibliothek liegt zwischen 3% und 5%. Die Erhöhung der Gebühren soll ab dem 01.01.2021 zur Anwendung kommen. Gleichzeitig erfolgen bis Jahresende umfangreiche Investitionen in der Bibliothek (Einrichtung Fernleihe für E-Reader, Einrichtung Hotspot, Anschaffung neuer Medien, Neugestaltung Hof etc.).
Frau Schoenfelder und Herr Prasser erklären, dass sie die Gebührenerhöhung als nicht zu hoch empfinden. Bereits nach 1-2 Ausleihen hat sich die Mitgliedschaft rentiert. Herr Richter regt an, dass man die verbleibende Zeit bis zum Jahresende nutzen sollte, um die Mitglieder der Bibliothek über die Erhöhung und deren Hintergründe zu informieren. Gleichzeitig sollten die Leser darüber in Kenntnis gesetzt werden, welche Fördermöglichkeiten es gibt (z.B. Programm Bildung und Teilhabe).
Herr Westerkamp schlägt vor, die Gebührenerhöhung um 1 Jahr zu verschieben, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise besser beurteilen zu können. Die Ausschussmitglieder diskutieren diesen Vorschlag. Im Ergebnis wird sich darauf verständigt, der Stadtvertretung zu empfehlen, die Satzung in der kommenden Sitzung zu beschließen. Am Jahresende soll dann aber noch einmal über eine mögliche Verschiebung beraten werden.
Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die in der Anlage befindliche Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Stadtbibliothek Röbel/Müritz (Benutzungssatzung Stadtbibliothek).
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Stadtbibliothek Röbel/Müritz vom 16.12.2008 außer Kraft.
Ergänzung Finanzausschuss:
Die Stadtvertretung behält sich das Recht vor, in der letzten Sitzung des Jahres 2020 die Gebührenerhöhung zum 01.01.2021 ggf. um 1 Jahr zu verschieben, wenn Corona-Krise zu erheblichen finanziellen Einschnitten in der Bevölkerung führt (hohe Arbeitslosigkeit etc.)
