22.09.2020 - 8.9 Annahme von Spenden (Zuwendungen) der Wohnungsb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Richter bringt die Beschlussvorlage ein.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz fasst den Grundsatzbeschluss, dass die monatlichen Zuwendungen (Sponsoring) der Wohnungsbaugesellschaft mbH Röbel für das Jugendhaus gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V angenommen werden dürfen, ohne dass es in den Folgejahren einer gesonderten Beschlussfassung der Stadtvertretung bedarf.

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Realisierung

Realisierung:

 

Die Zuwendung der Wohnungsbaugesellschaft wird im jährlichen Spendenbericht erfasst.