18.05.2020 - 8.3 Abwägung der Stellungnahmen zum geänderten Entw...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mogck erläutert die Beschlussvorlage. Die anstehenden Fragen können geklärt werden.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen beschließt:

  1. die während der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Be­r­den und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum geänderten Entwurf (Stand Januar 2020) des vorhaben­bezogenen Bebauungsplanes Nr. 04 „PV-Frei­flächen­anlage Leizen“ der Gemeinde Leizen vorgebrachten Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

    (siehe beiliegende Anlage zum Abwägungsbeschluss)
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
     
  3. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB werden als betroffene Behörden der Landkreis MSE und das Forstamt Wredenhagen über die Anpassung infolge der Abwägung informiert und um Stellungnahme gebeten. Der von der Änderung betroffene Flächeneigentümer wird beteiligt.

 

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Realisierung

Realisierung:

 

Das Abwägungsergebnis wurde den Stellen, die Anregungen und Hinweise zum Planungsverfahren abgegeben hatten, schriftlich mitgeteilt.

Die Betroffenenbeteiligung wurde durchgeführt.

 

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