18.05.2020 - 8.2 Satzungsbeschluss über die Außenbereichssatzung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Mogck erläutert die Beschlussvorlage. Anstehende Fragen können geklärt werden.

Reduzieren

Beschluss:

 

  1. Aufgrund des § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekannt­machung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V. S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. MV S. 467) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen die Außenbereichssatzung Sockenfeld, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Fest­setzungen (Teil B), als Satzung.
     
  2. Die Begründung wird gebilligt.
     
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die Außenbereichs­satzung Sockenfeld der Gemeinde Leizen alsbald ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Außenbereichssatzung Sockenfeld mit Be­grün­dung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
     
Reduzieren

Reduzieren

Realisierung

Realisierung:

 

Der Satzungsbeschluss der Gemeindevertretung über die Außenbereichssatzung wurde im Müritz-Anzeiger Nr. 12/2020 am 13.06.2020 ortsüblich bekannt gemacht.

Mit Ablauf des Bekanntmachungstages ist die Außenbereichssatzung in Kraft getreten.