23.04.2020 - 2.1 Grundsatzbeschluss zur Beschlussfassung im Umla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Beschlussvorlage wird im Umlaufverfahren zur Abstimmung gebracht.

 

Sachverhalt:

Das Innenministerim hat mit Schreiben vom 24. März 2020 entschieden, dass dem Antrag des Städte- und Gemeindetages stellvertretend für alle Gemeinden und Ämter nach dem Standarderprobungsgesetz stattgegeben wird, Beschlussfassungen statt in Sitzungen im schriftlichen Umlaufverfahren durchzuführen. Voraussetzung für jede Beschlussfassung ist, dass nicht ein Viertel aller Mitglieder des Gremiums widersprechen.

Mit diesem Grundsatzbeschluss, der der einfachen Mehrheit bedarf, tritt die Gemeindevertretung dem Antrag des Städte- und Gemeindetages bei und schafft die Voraussetzung, künftig im Umlaufverfahren zu arbeiten.

Nicht jeder Beschlussgegenstand eignet sich für Umlaufbeschlüsse. Der Vorsitzende entscheidet, ob er eine Angelegenheit auf die Tagesordnung für die Umlaufverfahren setzt oder nicht. Sollten Gegenstände, die einer ausführlichen Beratung bedürfen auch eilig sein, sind weiter Sitzungen mit notwendigen Vorkehrungen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus möglich und zulässig.

Eilentscheidungen des Bürgermeisters sind für solche Gegenstände dagegen nicht geeignet, weil damit notwendige Diskussion auch nicht stattfindet. Hier empfiehlt sich eventuell eine Tagung des Hauptausschusses. Für Umlaufbeschlüsse sind aber alle Gegenstände gut geeignet für die es schon Grundsatzbeschlüsse gibt (z.B. Verkauf von Grundstücken in einem neuen Wohngebiet, die Vergabe von Aufträgen, der Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, Auftragsvergaben über Vorhaben, über die die Gemeindevertretung schon häufig gesprochen hat). Im Zweifelsfall kann der Vorsitzende eine Angelegenheit, bei der es sich über den Umfang und das Informationsbedürfnis und dem Diskussionsbedarf der Gemeindevertreter nicht sicher ist, auf die Tagesordnung setzen. Wenn ein viertel oder mehr Mitglieder des Gremiums die Angelegenheit für das Umlaufverfahren nicht für geeignet finden, müssen sie eben gegen das Umlaufverfahren am Anfang der Abstimmungsblätter votieren und dann muss die Angelegenheit in der nächsten  Präsenzsitzung behandelt werden.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sietow beschließt auf der Grundlage der Entscheidung des Innenministeriums vom 24.03.2020 befristet bis zum Außerkrafttreten der  SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Beschlussfassungen der nächsten Sitzungen im schriftlichen Umlaufverfahren durchzuführen und auf Präsenzsitzungen zu verzichten.

Das gilt ebenfalls für die Beschlüsse und Empfehlungen der beschließenden und beratenden Ausschüsse.

Die Veranstaltungen werden als Sitzung im Umlaufverfahren bezeichnet.

 

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Realisierung

Realisierung:

 

Der Beschluss wurde zur Kenntnis genommen. Die GV- Sitzung erfolgt im Umlaufverfahren entsprechend des Beschlusses.

 

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