25.02.2020 - 8.11 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Satzung ü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Richter bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Herr Stefan Müller verliest den Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur verkehrlichen Erschließung des neuen Wohngebietes in der Seebadstraße. Im Ergebnis der Diskussion erzielen die Stadtvertreter Einigkeit darüber, dass sich der zu fassende Beschluss ausschließlich auf das Vorhaben innerhalb des dargestellten Geltungsbereiches des vorliegenden B-Planes bezieht und dass dies im Zuge des Auslegungsverfahrens die notwendige sprachliche und grafische Beachtung findet.

 

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Beschluss:

 

  1. Der Planentwurf über die nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwick-lung aufzustellende Satzung über den Bebauungsplan „Mehrfamilienhausquartier Seebadstraße“ der Stadt Röbel/Müritz wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2019 beschlossen. Der Entwurf der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegen-den Fassung vom Juni 2019 gebilligt.
     
  2. Der Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan „Mehrfamilienhausquartier Seebadstraße“ der Stadt Röbel/Müritz und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Gemeinden  wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten übertragen.

 

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Realisierung

Realisierung:

 

Die öffentliche Auslegung wurde durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Gemeinden wurden beteiligt.

 

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