13.02.2020 - 8.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun beschließt eine Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage in Höhe von 822,90 € gem. § 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V.

2. Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahres-abschluss der Gemeinde Gotthun zum 31.12.2018 fest. Der Jahresfehlbetrag von                  -190.337,81 wird nach Beschlussfassung auf neue Rechnung vorgetragen. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.

 

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Realisierung

Realisierung:

 

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Gotthun wurde als elektronische Akte dem Rechts- und Kommunalaufsichtsamt per Mail am 21.02.2020 übermittelt.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Müritz Anzeiger Nr. 05 vom 07.03.2020.

Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 09.03.2020 bis zum 24.03.2020.

 

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