13.02.2020 - 8.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun beschließt eine Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage in Höhe von 11.952,97 € gem. § 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik  M-V.

2. Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahres-abschluss der Gemeinde Gotthun zum 31.12.2017 fest. Der Jahresfehlbetrag von                  -119.481,71 wird nach Beschlussfassung auf neue Rechnung vorgetragen. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.

 

Reduzieren

Reduzieren

Realisierung

Realisierung:

 

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Gemeinde Gotthun wurde als elektronische Akte dem Rechts- und Kommunalaufsichtsamt per Mail am 21.02.2020 übermittelt.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Müritz Anzeiger Nr. 05 vom 07.03.2020.

Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 09.03.2020 bis zum 24.03.2020.

 

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=39340&selfaction=print