06.02.2020 - 10.4 Klarstellungsbeschluss zur Aufgabenwahrnehmung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Leizen
- Datum:
- Do., 06.02.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Tino Franke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Es wird zum Zwecke der Klarstellung beschlossen,
- dass das Amt gemäß § 6 Abs. 4 AbwAG M-V als übernehmenden Körperschaften des öffentlichen Rechts als Aufgabenträger von der Gemeinde Leizen bestätigt wird. Die Aufgabe umfasst die Umlegung der nach § 6 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 und Absatz 2 Satz 2 AbwAG M-V zu entrichtenden Abwasserabgaben auf die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten der Grundstücke, auf denen das Abwasser anfällt. Der Übertragung der Aufgabe entspricht die Übertragung der Satzungskompetenz.
- dass in einem 1. Nachtrag zum öffentlich rechtlichen Vertrag vom 11. Dezember 1995 zwischen dem Zweckverband für Kommunale Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ,,Müritz-Elde-Wasser‘‘ (MEWA) und der Gemeinde Leizen nunmehr zwischen dem Amt Röbel-Müritz eine entsprechende Klarstellung nach dem Muster des als Anlage 1 dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurfs auch vertraglich vereinbart wird.
