22.10.2019 - 9.9 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mogck erläutert die Beschlussvorlage anstehende Fragen können geklärt werden.

Die Bürgermeisterin bringt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen beschließt:

  1. der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04PV-Freiflächenanlage Leizen der Gemeinde Leizen (Stand September 2019) mit der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
     
  2. der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04PV-Freiflächenanlage Leizen der Gemeinde Leizen und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
     
  3. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten.
     
  4. die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
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Realisierung

Realisierung:

 

Die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen wurde im Müritz-Anzeiger Nr. 22/2019 am 02.11.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Die Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 11.11.2019 bis einschließlich 13.12.2019. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben (E-Mail) vom 29.11.2019 durch das beauftragte Planungsbüro zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert.

 

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