22.10.2019 - 9.9 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Leizen
- Datum:
- Di., 22.10.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen beschließt:
- der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04 „PV-Freiflächenanlage Leizen“ der Gemeinde Leizen (Stand September 2019) mit der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04 „PV-Freiflächenanlage Leizen“ der Gemeinde Leizen und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten.
- die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
Realisierung
Realisierung:
Die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen wurde im Müritz-Anzeiger Nr. 22/2019 am 02.11.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Die Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 11.11.2019 bis einschließlich 13.12.2019. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben (E-Mail) vom 29.11.2019 durch das beauftragte Planungsbüro zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert.
