22.10.2019 - 9.5 Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen beschließt eine Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage in Höhe von 9.489,62 gem. § 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik    M-V.

2. Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Leizen zum 31.12.2016 fest. Der Jahresfehlbetrag von

-50.492,99 wird nach Beschlussfassung auf neue Rechnung vorgetragen. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.

 

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Realisierung

Realisierung:

 

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Gemeinde Leizen wurde mit Schreiben vom 25.10.2019 dem Rechts- und Kommunalaufsichtsamt mitgeteilt.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Müritz Anzeiger Nr. 22 vom 02.11.2019.

Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 04.11.2019 bis zum 14.11.2019.