22.10.2019 - 9.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen beschließt eine Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage in Höhe von 4.954,38 gem. § 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik    M-V.

2. Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Leizen zum 31.12.2015 fest. Der Jahresfehlbetrag von

-161.929,98 wird nach Beschlussfassung auf neue Rechnung vorgetragen. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.

 

Reduzieren

Reduzieren

Realisierung

Realisierung:

 

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Gemeinde Leizen wurde mit Schreiben vom 25.10.2019 dem Rechts- und Kommunalaufsichtsamt mitgeteilt.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Müritz Anzeiger Nr. 22 vom 02.11.2019.

Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 04.11.2019 bis zum 14.11.2019.

 

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=38464&selfaction=print