13.08.2019 - 10.4 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Satzung ü...

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Wortprotokoll

Herr Wolter erteilt Herrn Sprick das Wort.

 

Herr Sprick stellt die bisherige Entwicklung und des MEWA Grundstückes dar:

 

-          Ausgangspunkt waren fehlende Wohnungsbaustandorte im Stadtgebiet

-          MEWA Standort sollte zum Wohnungsbaustandort entwickelt werden

-          MEWA ist ein Eigenbetrieb des Amtes Röbel-Müritz, die Stadt ist Miteigentümer am Grundstück zu 1/3

-          nach erfolgtem Verkauf erfolgte Ausschreibung des Grundstückes

-          Ziel ist die Schaffung von Standorten für Mehrfamilienhäuser und die Anbindung an die Müritzpromenade

-          die Verbindungsstraße über das MEWA Grundstück ist Voraussetzung für Umsetzung  des sdtebaulichen Ziel, die Müritzpromenade zum Fußngerbereich auszubauen, den Radweg zu verlagern und den gesamten Hafen- und Promenadenbereich attraktiver zu gestalten

-          die zukünftige Verkehrsanbindung, auch des noch zu entwickelnden Wohnungsbaustandortes Kirchenholz IV soll über die Warener Chaussee erfolgen

 

Herr Wolter:

 

-          es gibt Bedenken zum Ausbau der Verbindungsstraße

-          nach Rückbau der Müritzpromenade wird jeglicher Verkehr über diese Straße erfolgen (Anwohner, Tagesgäste, Versorgungsfahrzeuge, Zu- und Abtransport der Boote zum Seglerhafen)

-          der Ausbau muss schon jetzt so erfolgen, dass die Straße ihrer späteren Funktion als Hauptverkehrsstraße gerecht wird,

 

Frau Sonnenburg:

 

-          am 23. April 2019 fand eine Beratung des Bauausschusses auf dem MEWA Gelände statt

-          es wurden Hinweise bzw. Empfehlungen zur Planänderung vorgeschlagen:

  • die Straßenführung an der MEWA vorbei zur Erschließung der Müritzpromenade wird als nicht zielführend angesehen
  • der Neubau der Umgehungsstre durch das „Kirchenholz IV“ sowie ein Ausbau der Spitzkehre zur Müritzpromenade soll weiterverfolgt werden
  • die Geschosshöhe der Mehrfamilienhäuser ist auf 2 Vollgeschosse zu reduzieren
  • Anzahl der Häuser: 3- 4
  • Nebengebäude sind nicht zulässig
  • die Geländetopografie ist weitgehend zu erhalten
  • max. 24 Wohneinheiten sind zulässig
  • ein reines Wohngebiet ohne Ferienwohnung soll entstehen
  • Dachform: flach oder flach geneigt
  • Solarkollektoren ebenfalls flach oder flach geneigt (bis 5 Grad)
  • Stellplätze: 2 Stück je Wohnung auf dem Grundstück

 

-          diese sind in den vorliegenden Unterlagen nicht berücksichtigt worden

 

Herr Leddermann:

 

-          die Verbreiterung der Anbindung an die Seebadstraße ist möglich

-          henbezug: für jedes Gebäude wurden 3 Punkte festgesetzt

-          Verzicht auf Nebengebäude nicht möglich

 

Frau Fischer:

 

-          Bebauung wurde bereits reduziert

-          geplante Bebauung nicht höher als vorhandene Bebauung (Wohnhaus Ebel)

-          3 Geschossigkeit war in Ausschreibung vorgegeben

-          Bebauung wurde geländemäßig angepasst

 

Auf Grund der Zeit (21.45 Uhr) bricht Herr Wolter die Diskussion ab.

 

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