13.08.2019 - 10.4 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Satzung ü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.4
- Datum:
- Di., 13.08.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
Wortprotokoll
Herr Wolter erteilt Herrn Sprick das Wort.
Herr Sprick stellt die bisherige Entwicklung und des MEWA Grundstückes dar:
- Ausgangspunkt waren fehlende Wohnungsbaustandorte im Stadtgebiet
- MEWA Standort sollte zum Wohnungsbaustandort entwickelt werden
- MEWA ist ein Eigenbetrieb des Amtes Röbel-Müritz, die Stadt ist Miteigentümer am Grundstück zu 1/3
- nach erfolgtem Verkauf erfolgte Ausschreibung des Grundstückes
- Ziel ist die Schaffung von Standorten für Mehrfamilienhäuser und die Anbindung an die Müritzpromenade
- die Verbindungsstraße über das MEWA Grundstück ist Voraussetzung für Umsetzung des städtebaulichen Ziel, die Müritzpromenade zum Fußgängerbereich auszubauen, den Radweg zu verlagern und den gesamten Hafen- und Promenadenbereich attraktiver zu gestalten
- die zukünftige Verkehrsanbindung, auch des noch zu entwickelnden Wohnungsbaustandortes Kirchenholz IV soll über die Warener Chaussee erfolgen
Herr Wolter:
- es gibt Bedenken zum Ausbau der Verbindungsstraße
- nach Rückbau der Müritzpromenade wird jeglicher Verkehr über diese Straße erfolgen (Anwohner, Tagesgäste, Versorgungsfahrzeuge, Zu- und Abtransport der Boote zum Seglerhafen)
- der Ausbau muss schon jetzt so erfolgen, dass die Straße ihrer späteren Funktion als Hauptverkehrsstraße gerecht wird,
Frau Sonnenburg:
- am 23. April 2019 fand eine Beratung des Bauausschusses auf dem MEWA Gelände statt
- es wurden Hinweise bzw. Empfehlungen zur Planänderung vorgeschlagen:
- die Straßenführung an der MEWA vorbei zur Erschließung der Müritzpromenade wird als nicht zielführend angesehen
- der Neubau der Umgehungsstraße durch das „Kirchenholz IV“ sowie ein Ausbau der Spitzkehre zur Müritzpromenade soll weiterverfolgt werden
- die Geschosshöhe der Mehrfamilienhäuser ist auf 2 Vollgeschosse zu reduzieren
- Anzahl der Häuser: 3- 4
- Nebengebäude sind nicht zulässig
- die Geländetopografie ist weitgehend zu erhalten
- max. 24 Wohneinheiten sind zulässig
- ein reines Wohngebiet ohne Ferienwohnung soll entstehen
- Dachform: flach oder flach geneigt
- Solarkollektoren ebenfalls flach oder flach geneigt (bis 5 Grad)
- Stellplätze: 2 Stück je Wohnung auf dem Grundstück
- diese sind in den vorliegenden Unterlagen nicht berücksichtigt worden
Herr Leddermann:
- die Verbreiterung der Anbindung an die Seebadstraße ist möglich
- Höhenbezug: für jedes Gebäude wurden 3 Punkte festgesetzt
- Verzicht auf Nebengebäude nicht möglich
Frau Fischer:
- Bebauung wurde bereits reduziert
- geplante Bebauung nicht höher als vorhandene Bebauung (Wohnhaus Ebel)
- 3 – Geschossigkeit war in Ausschreibung vorgegeben
- Bebauung wurde geländemäßig angepasst
Auf Grund der Zeit (21.45 Uhr) bricht Herr Wolter die Diskussion ab.
