21.05.2019 - 8.10 Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 1. Ä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.10
- Gremium:
- Stadtvertretung Röbel/Müritz
- Datum:
- Di., 21.05.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Justitiariat
- Bearbeiter:
- Agnes Theuergarten
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
- Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Kirchenholz“. Der Bereich, für den die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 gelten soll, umfasst das gesamte Gebiet des Bebauungsplanes. Die mit ihren Flächen betroffenen Flurstücke sind in der Anlage 1 aufgelistet und der Geltungsbereich im beiliegenden Übersichtsplan der Anlage 2 durch eine rote Linie umgrenzt.
Ziel und Zweck der Planung sind:
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Überprüfung der Festsetzungen des Bebauungsplanes und Anpassung an die aktuellen städtebaulichen Bedürfnisse,
- Überprüfung der Festsetzungen zur Zulässigkeit von nicht störenden Gewerbebetrieben und Betrieben des Beherbergungsgewerbes,
- Überprüfung der Festsetzungen zu Stellplätzen.
Ergänzungen : Ferienwohnungen nur mit folgenden Auflagen:
a) Herstellung einer Ferienwohnung pro Grundstück, wenn der Eigentümer dort auch seinen Hauptwohnsitz hat.
b) Ein Stellplatz auf dem Grundstück für die Feriengäste vorhanden ist.
c) Die Ferienwohnung muss barrierefrei gestaltet und auch so zertifiziert sein.
- Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Kirchenholz“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Es wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll, und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
