21.08.2018 - 5.6 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Mehrfam...

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Wortprotokoll

Herr Wolter verliest die Beschlussvorlage und erteilt Herrn Sprick das Wort.

 

Herr Sprick:

 

-          Grundstückseigentümer ist die MEWA, und somit auch das Amt Röbel-Müritz

-          sdtebauliches Ziel ist es, die Verbindung zwischen Seebadstraße und Müritzpromenade herzustellen und das Grundstück mit Mehrfamilienhäusern zu bebauen,

-          um die städtebauliche Ziele durchsetzen zu können, ist ein B-Plan erforderlich

-          die Planungskosten r das Verfahren trägt der Investor

-          angedacht sind 3 Mehrfamilienhäuser

-          die Verbindungsstraße wird für den öffentlichen Verkehr gewidmet

 

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Beschlussvorschlag:

  1. r den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich mit einer Größe von etwa  0,57 ha wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mehrfamilienhausquartier See-badstraße“ der Stadt Röbel/Müritz im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Bau-gesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen des Flurstücks 16/8 der Flur 24 innerhalb der Gemarkung Röbel. Die Lage des Plange-bietes ergibt sich aus der als Anlage 1 beigefügten Übersichtskarte.
  2. Ziel und Zweck der Planung:                                                                        Planungsziel ist die Festsetzung eines reinen Wohngebietes gemäß § 3 Baunut-zungsverordnung zur Sicherung eines dringenden Wohnbedarfs.                                  Dabei liegt der städtebauliche Schwerpunkt auf die Zulässigkeit von Wohngebäuden mit bis zu drei Vollgeschossen als Mehrfamilienhäuser.                                                                        Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung bzw. im Sinne eines  verträglichen städtebaulichen Gesamterscheinungsbildes sollen die Oberkante der geplanten Wohngebäude, die Dachausbildung sowie die Fassadengestaltung gere-gelt werden.                                                                                                            Weiterhin soll die verkehrliche Erschließung als neue Verbindung zwischen Seebad-straße und Müritz-Promenade mit der Bauleitplanung verbindlich festgeschrieben werden.
  3. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Im beschleunigtem Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.                                                                                                 Es ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von     § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchzuführen.                                                                 Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprü-fung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio-nen verfügbar sind, abgesehen.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen soll, und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äern kann.

 

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