07.06.2018 - 8.2 Annahme von Spenden und sonstigen Zuwendungen 2017

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun beschließt die Annahme der im Anhang aufgelisteten Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V.

 

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Realisierung

Realisierung:

Der Spendenbericht 2017 für die Gemeinde Gotthun wird an den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde übergeben. Anschließend erfolgt die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung im Müritz Anzeiger.

 

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