12.06.2018 - 9.12 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Satzung ü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Richter bringt die Beschlussvorlage ein.

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Beschluss:

  1. Der Planentwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Stadt Röbel/Müritz „Hafenquartier Röbel“ gemäß § 13a BauGB wird in der vorliegenden Fassung vom April 2018 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
     
  2. Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Stadt Röbel/Müritz „Hafenquartier Röbel“ mit der Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
     
  3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
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Realisierung

Realisierung:

 

Die öffentliche Auslegung wurde durchgeführt, die Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt.