12.06.2018 - 9.11 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Richter bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Herr Westerkamp weist darauf hin, dass sich auf eine Gebäudehöhe von 15 m geeinigt wurde das Dachgeschoss nicht ausgebaut werden darf. In der BV wird nun ein 4. Obergeschoss erwähnt.

 

Herr Wolter erklärt, dass sich an der Höhe des Hauses nichts ändert.

 

Herr Richter spricht sich für eine Formulierung eines abweichenden Beschlusses aus, die dem Gebäudecharakter der vorgelegten Bilder entspricht.

 

Vorschlag : Das 4. OG ist deutlich einzurücken, als quasi Staffelgeschoß auszuführen.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

  1. r den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich auf einer Fläche von 2,7 ha die Flurstücke oder Teilflächen der Flurstücke 19/3, 19/4, 29/1, 29/2, 30, 33-45, 46/1, 47/1, 47/2, 47/3, 48-60, 61/1, 62-66, 67/21, 67/22, 67/23, 67/24, 67/25, 67/27, 67/30, 68, 69/5, 70/5, 71/3 und 72/4 der Flur 23, Gemarkung Röbel wird die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hafenquartier Röbel“ der Stadt Röbel/Müritz im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.
  2. Ziel des Verfahrens ist eine Änderung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung. Änderungen an den Grundzügen der Planung bzw. zur Art der baulichen Nutzung sind nicht erforderlich.
  3. Die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Im Beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Aus diesem Grund wird unter anderem keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
  4. Der Beschluss zur Aufstellung des 1. Änderung des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 BauGB).

 

  1. Das 4. OG ist deutlich einzurücken, als quasi Staffelgeschoß auszuführen.
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Realisierung

Realisierung:

 

Die Bearbeitung ist abgeschlossen.

 

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