12.06.2018 - 9.10 Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 3. Ä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.10
- Gremium:
- Stadtvertretung Röbel/Müritz
- Datum:
- Di., 12.06.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Aufstellung der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Bereich, für den die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 gelten soll, ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt. - Ziele und Zwecke der Planung sind:
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Überprüfung der Festsetzungen des Bebauungsplanes und Anpassung an die aktuellen städtebaulichen Erfordernisse,
- Neuordnung der bisher geplanten Erschließungsanlagen im Geltungsbereich der 3. Änderung sowie Überprüfung der Festsetzungen von öffentlichen Erschließungs- anlagen und Anpassung an den notwendigen Bestand,
- die Berücksichtigung umweltschützender Belange. - Der Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen durchzuführen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Die Durchführung dieses Verfahrensschrittes wird gemäß § 4b BauGB einem bevollmächtigtem Dritten (Planungs-büro) übertragen.
- Mit der Planung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz soll das Planungsbüro A & S GmbH Neubrandenburg beauftragt werden. Die A & S GmbH ist mit dem Bebauungsplan bereits vorbefasst, da das Büro schon die 1. und 2. Änderung bearbeitet hat.
