23.01.2018 - 11.1 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Beb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Fincken
- Datum:
- Di., 23.01.2018
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Mandy Weber und Herr Malte Achner von der Solarfaktor GmbH, Strandstraße 4 in 17192 Waren (Müritz) stellen ihr Projekt Solarpark östlich der Bundesautobahn A 19 ausführlich vor. Die Photovoltaikanlage entsteht auf einer Größe von 4,20 ha. Der Gemeinde entstehen weder während der Bauphase noch nach Beendigung der Ablauffrist von 20 Jahren Kosten (Rückbau eingeschlossen). Wartungs- und Pflegearbeiten werden gern an ortsansässige Firmen vergeben.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:
- die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Errichtung und Betreibung einer Photovoltaikfreiflächenanlage in einem Korridor von 110m ab der Fahrbahnkante östlich der Autobahn A 19.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt die Bezeichnung Nr. 06 „Solarpark östlich der Bundesautobahn A 19“ der Gemeinde Fincken.
Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan gelten soll, umfasst in der Gemarkung Fincken, Flur 1, Teilflächen der Flurstücke 26/4 und 28/13 und ist in beiliegendem Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
Ziel und Zweck der Planung sind:
- die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ - der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 06 „Solarpark östlich der Bundesautobahn A 19“ der Gemeinde Fincken ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen durchzuführen.
- die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Die Durchführung dieses Verfahrensschrittes wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro des Vorhabenträgers) übertragen.
Realisierung
Realisierung:
Der Aufstellungsbeschluss wird im Müritz-Anzeiger am 24.02.2018 ortsüblich bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden erfolgte durch das mit der Planung beauftragte Planungsbüro mit Schreiben vom 12.02.2018. Als Frist zur Abgabe der Stellungnahmen wurde der 15.03.2018 gesetzt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Zeitraum 05.03.2018 bis einschließlich 16.03.2018.
