18.01.2018 - 6.3 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz.
    Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst zunächst folgende Änderungsflächen des Gemarkungsgebietes der Stadt Röbel/Müritz
    - Fläche westlich der Straße Friesensportplatz zwischen dem Gelände des Grund- 

     stücks Bahnhofstraße 38 und dem Gelände des Friesensportplatzes; geplante   

     Änderung: von Grünflächen mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten zu 

  Wohnbauflächen;

- Fläche westlich der Straße Gotthunskamp gegenüber dem alten Ordnungsamt und  

  dem ehemaligen Gende der Feuerwehr, zwischen dem Dambecker Graben und 

    der Pflegeeinrichtung der Wohnungsbaugesellschaft mbH Röbel;

    geplante Änderung: von Flächen für die Landwirtschaft zu Wohnbauflächen;

   - Fläche (Flur 15, Flurstück 157/25) westlich der Umgehungsstraße und südlich des 

    Abzweigs Glienholzweg in das Industrie- und Gewerbegebiet;

    geplante Änderung: von Flächen für die Landwirtschaft und gewerbliche Bauflächen 

    in sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung 

    „Solarpark“;
 

    Die geplanten Änderungsflächen sind in den beiliegenden Übersichtsplänen durch

    eine gestrichelte Linie umgrenzt.

 

  1. Ziel und Zweck der Planung:
    Gemäß Pkt. 1 Überprüfung der bisherigen Entwicklungsziele des Flächennutzungs-planes in den genannten einzelnen Änderungsflächen und dahingehende Anpassung des Flächennutzungsplanes an die zukünftige städtebauliche Entwicklung im Stadtgebiet.
  2. der Aufstellungsbeschluss über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz ist ortsüblich bekannt zu machen.
  3. die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz von der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.
  4. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen erfolgt durch eine ortsüblich bekanntzumachende öffentliche Informationsveranstaltung.
  5. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Die Durchführung dieses Ver-fahrensschrittes wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
  6. mit der Planung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes soll das Planungsbüro A&S GmbH Neubrandenburg beauftragt werden. Die A&S GmbH ist mit dem Flächennutzungsplan Röbels bereits vorbefasst, da das Büro den Ursprungsplan erarbeitet hat.         
  7. Mit der 3. Änderung soll gleichzeitig der Flächennutzungsplan für das gesamte Gemarkungsgebiet der Stadt Röbel/Müritz in digitaler Fassung übertragen werden.

            In diesem Zuge wird außerdem bestimmt, dass der Flächennutzungsplan der Stadt 

            bel/ Müritz in der Fassung, die er durch alle bisher wirksamen Änderungen und 

            Ergänzungen erfahren hat, neu bekannt zu machen ist.

 

 

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