14.12.2017 - 8.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun beschließt eine Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage in Höhe von 5.673,96 gem. § 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik.

2. Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Gotthun zum 31.12.2012 fest. Der Jahresfehlbetrag von

-63.874,58 wird nach Beschlussfassung auf neue Rechnung vorgetragen. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.

 

Reduzieren