21.11.2017 - 5.1 Städtebaulicher Vertrag Wohnungsbaustandorte Ki...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Richter bringt die Beschlussvorlage ein.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz stimmt dem anliegenden städtebaulichen Vertrag zu den Wohnungsbaustandorten Kirchenholz III und IV zu.

Die Planung, Erschließung und Vermarktung der beiden Wohnungsbaustandorte soll durch die LGE Mecklenburg-Vorpommern mbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin, auf deren Kosten erfolgen.

Die Stadt Röbel/Müritz wird zur Förderung dieser beiden Wohnungsbaustandorte gemeindliche Bebauungspläne aufstellen.

hrend einer Frist von bis zu 5 Jahren werden keine anderen Wohnungsbaustandorte über gemeindliche Bebauungspläne aufgestellt werden, um eine rasche Vermarktung zu ermöglichen.

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