19.09.2017 - 8.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auch zum Jahresabschluss 2013 macht Frau Weber Ausführungen zu den Einnahmen und Ausgaben.

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Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt eine Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage in Höhe von 15.445,24 gem. § 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik.

2. Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Fincken zum 31.12.2013 fest. Der Jahresfehlbetrag von

-38.693,43 wird nach Beschlussfassung auf neue Rechnung vorgetragen. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.

 

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