16.05.2017 - 5.5 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Hafenqu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wolter erläutert die Beschlussvorlage und erteilt Herrn Leddermann das Wort.

 

In Vorbereitung der Sitzung wurden durch Frau Sonnenburg, Herrn Wolter und Herrn Tulke Anregungen, Hinweise und Fragen zum vorliegenden Entwurf des B-Planes erarbeitet. Diese liegen den Ausschussmitgliedern und Herrn Leddermann vor.

Herr Leddermann nimmt in seinen Ausführungen darauf Bezug:

 

-          Planung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB: Bebauungspläne der Innenentwicklung

-          beide Märkte werden in einem Gebäude errichtet

-          die Gesamthöhe beträgt einschließlich Attika und Solaranlage 6,50 m

-          Planung ist mit den Zielen und Forderungen der Raumordnung abgestimmt; für Grundzentren ist eine max. Verkaufsfläche von 5.000 m² zulässig

-          Hinweise zum Artenschutz wurden aufgenommen, im Rahmen der ökologischen Bauüberwachung werden die Belange des Artenschutzes berücksichtigt

-          ein Schallgutachten wird erstellt

-          die Anlieferungszone der Märkte wird massiv eingebaut, eine erhöhte Immissionsbelastung ist nicht zu erwarten, Warenanlieferung erfolgt zwischen 6.00 und 20.00 Uhr

-          Auswirkungen des Ziel-und Quellverkehrs werden im Gutachten dargestellt

 

Frau Sonnenburg weist darauf hin, die Bedenken hinsichtlich des Umweltschutzes frühzeitig durch entsprechende Gutachten auszuräumen. Sollten sich erst während der weiteren Planung bzw. der Durchführung der Baumaßnahme entsprechende Beeinträchtigungen ergeben, wird dies zu einer starken zeitlichen Verzögerung führen.

 

-          die Aussage zur Trinkwasserzone wurde korrigiert

 

Herr Sprick informiert über die Auswertung des Baugrundgutachtens. Es wurden im Erdreich Teerrückstände festgestellt, somit muss ein Bodenaustausch erfolgen. Zur lokalen Bestimmung wurden weitere Untersuchungen durch das Büro Seidler vorgenommen, die Ergebnisse liegen noch nicht vor.

 

Der Flächenverkauf erfolgt nicht so, wie zunächst dargestellt. Die Grundstücke oberhalb des Plangebietes (Grünstreifen in der Dr.-Kosmowski-Straße und Straße Am Gildekamp) verbleiben bei der Stadt Röbel/Müritz und werden der Wohnungsbaugesellschaft zur Schaffung weiterer Parkflächen angeboten.

 

Herr Wolter erkundigt sich, warum die Dacheindeckung für die Wohnbebauung als naturrote Ziegeleindeckung ohne Engobe, nicht glänzend festgelegt ist.

 

Ziel war es, die Bebauung weitestgehend an das Sanierungsgebiet anzupassen.

 

Die Mitglieder des Bauausschusses beantragen die Streichung dieser Festsetzung, die Dacheindeckung soll mit matter Engobe zulässig sein.

 

 

Herr Leddermann erklärt, dass die Hinweise in die weitere Planung eingearbeitet werden. Ein Schallgutachten wird beauftragt, die Planung wird weiter präzisiert.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

  1. die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Errichtung von Einzelhandel- und Dienstleistungsbetrieben und Wohngebäuden.

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Hafenquartier Röbel“ der Stadt Röbel/Müritz.

    Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Hafenquartier Röbel“ gelten soll, umfasst in der Gemarkung Röbel, Flur 23, Teilflächen der Flurstücke 19/3, 29/1, 30, 60, 67/30, 70/5, 71/3 und die Flurstücke 33-43, 47/1, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 61/1, 62 66, 68, 69/5, 72/4, 67/27, 47/2, 19/4, 67/23, 67/24, 67/25, 47/3, 46, 46/2, 67/22, 67/21, 45, 44, 29/2

    Ziel und Zweck der Planung sind:
    - Ausweisung eines Sondergebietes zur Errichtung einer großflächigen Einzelhandelseinrichtung mit einer maximalen Verkaufsfläche von 2.900m² und einer maximalen Gebäudehöhe von 6,50m
    - Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung möglicher Nutzungen des Plangebietes als Sondergebiet Verbrauchermarkt und allgemeines Wohngebiet
    - das allgemeine Wohngebiet dient vorwiegend dem Wohnen, es sind maximal 3 Vollgeschosse und eine Dachneigung bis 25 Grad zulässig
    - Ordnung der Verkehrserschließung und Erschließung mit Medien der Ver- und Entsorgung,
    - die Berücksichtigung umweltschützender Belange durch die Ausweisung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
     
  2. der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hafenquartier Röbel“ der Stadt Röbel/Müritz ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
     
  3. die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.
     
  4. der vorliegende Entwurf Stand Mai 2017 (siehe Anlage) wird mit folgenden Änderungen bestätigt:
    - Begrenzung der maximalen Höhe der Verbrauchermärkte auf 6,50m
    - Begrenzung der maximalen Höhe der Werbeanlage auf 6,50m
    - Festschreibung der Dacheindeckung für die Wohnbebauung als naturrote Ziegeleindeckung ohne Engobe, und nicht glänzend
    - Festsetzung der Parkplätze für das allgemeine Wohngebiet mit mindestens einem Parkplatz pro Wohneinheit und mindestens zwei Parkplätzen für eine ggf. zulässige gewerbliche Nutzung
     
  5. die Verwaltung wird beauftragt, eine Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
     
  6. die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und zur Stellungnahme aufzufordern. Weiterhin ist die nachbargemeindliche Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.
     
  7. Alle im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes anfallenden Kosten, die verkehrstechnische Erschließung, die Erschließung mit stadttechnischen Medien sowie die Realisierung der Bebauung werden durch den Vorhabenträger entsprechend eines noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrages getragen.
     

 

abweichender Beschluss:

 

Punkt 4, Anstrich 3 wird wie folgt geändert:

Festschreibung der Dacheindeckung für die Wohnbebauung als Ziegeleindeckung mit matter Engobe

 

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