16.05.2017 - 5.3 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 2. Änderung F...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wolter verweist auf die aktuellen geänderten Anlagen zur Beschlussvorlage und erteilt Frau Nietiedt das Wort.

 

Frau Nietiedt erläutert die Änderungen, diese waren aufgrund der Forderung des Umweltamtes des Landkreises notwendig, um die Grenze des Landschaftsschutzgebietes einhalten zu können.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

 

  1. der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz mit Planzeichnung und dazugehöriger Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz mit Planzeichnung und dazugehöriger Begründung einschließlich Umweltbericht ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
    Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Flächennutzungsplanentwurf (Planzeichnung) und Begründung einschließlich Umweltbericht zu unterrichten.
  4. Die Durchführung der Beteiligung der Behörden wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.

 

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