16.02.2017 - 8.5 Konzessionsabgabe für Trinkwasser
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gotthun
- Datum:
- Do., 16.02.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Guth
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun beschließt folgende Verfahrensweise für die Zahlung der Konzessionsabgabe durch den Eigenbetrieb „Müritz-Elde-Wasser“:
- Es wird im Wirtschaftsjahr nur ein Abschlag in Höhe von 60 % auf die Berechnungsgrundlage von 10 % der geplanten Umsatzerlöse bei Trinkwasser gezahlt.
- Die Restzahlung erfolgt erst nach der Feststellung des Jahresabschlusses für das betreffende Wirtschaftsjahr.
Der Konzessionsvertrag mit dem Eigenbetrieb wird gemäß Anlage 1 geändert.
