02.02.2017 - 6.2 Konzessionsabgabe für Trinkwasser

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Wortprotokoll

Herr Westerkamp bringt die Vorlage ein. Frau Guth erläutert die Notwendigkeit dieser neuen Regelung.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt folgende Verfahrensweise für die Zahlung der Konzessionsabgabe durch den Eigenbetrieb „ritz-Elde-Wasser“:

-          Es wird im Wirtschaftsjahr nur ein Abschlag in Höhe von 60 % auf die Berechnungsgrundlage von 10 % der geplanten Umsatzerlöse bei Trinkwasser gezahlt.

-          Die Restzahlung erfolgt erst nach der Feststellung des Jahresabschlusses für das betreffende Wirtschaftsjahr.

Der Konzessionsvertrag mit dem Eigenbetrieb wird gemäß Anlage 1 geändert.

 

 

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