17.11.2016 - 5.4 Grundsatzbeschluss zur Entwicklung und Bebauung...

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Wortprotokoll

Herr Westerkamp bringt die, in der Sitzung übergebene, geänderte Vorlage ein.

Es sind im Sitzungszimmer Tafeln aufgestellt, auf denen die einzelnen Varianten dargestellt werden.

Frau Guth informiert über das Ergebnis aus dem Bauausschuss und erläutert die Vorteile der Variante 1a. 

Der Bürgermeister hat im Bauausschuss erklärt, dass es bei der Entscheidung in erster Linie um das Projekt selbst geht, mit wem das Projekt umgesetzt wird, wird der weitere Verfahrensweg zeigen.

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Beschlussvorschlag:

1. In den Gremien der Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz wurden Vorschläge über die 

    Entwicklung und Bebauung des Hafenquartiers von folgenden 4 Projektentwicklern bzw. 

    Investoren diskutiert und über die Inhalte folgender Gestaltungsvarianten beraten:

-          Variante 1:              Projektentwicklung Bode

-          Variante 1 a:              Projektentwicklg. Bode mit Gestaltungskonzept 2 Märkte Edeka + Aldi

-          Variante 2:              Schmidt Immobilien + Gebrüder Karstens

-          Variante 3:              Projektentwicklung Wilk

-          Variante 4:              Projektentwicklung Krafack

   Die Stadtvertretung befürwortet eine Entwicklung und Bebauung des Hafenquartiers ge-

    mäß der Gestaltungsvariante 1a (Planungskonzept Variante 1a siehe Anlage).

    Der vorläufige Entwicklungsbereich ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestri-

     chelte Linie umgrenzt.

2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt mit Projektentwicklern/Investoren zur Umsetzung der 

Gestaltungsvariante 1a entsprechende Verhandlungen über den Grundstückskauf nach 

Vorlage des derzeitig zu aktualisierenden Wertgutachtens zu führen sowie einen städte-

baulichen Vertrag und einen Erschließungsvertrag vorzubereiten. Alle Verträge sind der 

  Stadtvertretung Röbel/Müritz zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.     

 

3. Alle im Zusammenhang mit der Entwicklung und Bebauung des Hafenquartiers anfallen-  

   den Kosten für Gutachten, Grunderwerb, Bauleitplanung, die Freimachung und Beräu-

  mung des Geländes, die verkehrstechnische Erschließung, die Erschließung mit stadt-

  technischen Medien sowie die Realisierung der Bebauung und der Ausgleichsmaßnah-

men sind gemäß des noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrages und des Erschlie-

  ßungsvertrages durch den Projektentwickler/Investor zu tragen.

 

 

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