23.06.2016 - 8.7 Nachbargemeindliche Abstimmung zum vorhabenbezo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 45 N „ritzpalais“ der Stadt Waren (Müritz).

 

 

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Realisierung

Realisierung:

 

Der Stadt Waren (Müritz) wurde die Entscheidung der Gemeindevertretung mitgeteilt.