23.06.2015 - 9.4 Fortschreibung des Beleuchtungskonzeptes für di...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.4
- Gremium:
- Stadtvertretung Röbel/Müritz
- Datum:
- Di., 23.06.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Agnes Theuergarten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Müller erläutert den Sachverhalt:
Die geplante Umrüstung der Altstadtleuchten auf LED lässt sich zurzeit unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht umsetzen. Im gesamten Straßenzug gibt es 4 unterschiedliche Grundformen der Anordnung des Beleuchtungsmittels. Jede Leuchte ist handgefertigt und deshalb nicht maßhaltig. Zur Umrüstung müsste jedes Teil nummeriert, auseinandergebaut, eingeschickt, über Einzelanfertigung umgerüstet und wieder montiert werden. Für eine sinnvolle LED-Umrüstung müsste die komplette Lampe getauscht werden.
Deshalb wird als wirtschaftlichste Lösung der Einsatz von Energiespar-Leuchtmitteln für den Altstadtbereich empfohlen. Die geplanten Mittel zur Unterhaltung müssten dazu ausreichen.
Die Leuchten in der Schulstraße, Müritzpromenade, Bahnhofstraße und Mirower Straße haben standardisierte Maße, für die es fertige Umrüstungslösungen gibt.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:
- Der Hauptstraßenzug in der historischen Altstadt ist beidseitig zu beleuchten. Die Altstadtleuchten werden dazu jeweils mit 2 Energiesparleuchten ausgestattet. In der Zeit ab 23.00 Uhr bis zur Morgenlicht-Ausschaltung erfolgt eine Nachtabsenkung auf jeweils 1 Leuchtmittel bei beidseitiger Beleuchtung. Die Energiespar-Leuchtmittel werden zur wirtschaftlichen Wartung zu einem Zeitpunkt 2015 komplett und einheitlich erneuert.
Zur Finanzierung sind primär die Mittel für die Straßenunterhaltung/ Straßenbeleuchtung einzusetzen.
- Die LED-Umrüstung wird vorerst nur iin den Straßen Schulstraße, Müritzpromenade, Bahnhofstraße und Mirower Straße durchgeführt. Anschließend erfolgt entsprechend dem Bestand ggf. die beidseitige Beleuchtung.
Zur Finanzierung sind die für die LED-Umrüstung eingeplanten Mittel zu verwenden.
