23.06.2015 - 9.3 Vorzeitige Ablösung von Ausgleichsbeträgen im S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren Herr Wolter, Herr Sprick, Frau Krugmann, Frau Drews und Herr Wernecke von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschluss:

Im Sanierungsgebiet „Innenstadt“ ist im Jahr 2015 gemäß § 154 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) mit der vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge für die Grundstücke im III. Teilbereich zu beginnen.

Der III. Teilbereich umfasst die Grundstücke der:

-          Hanne-Nüte-Straße

-          Hohe Straße

-          Kosterstraße

-          nchkirchhof

-          pferwall

-          Unkel-Bräsig-Strat

-          Fritz-Reuter-Straße

-          Kurze Straße

-          Mauerstraße

-          Roßstraße

-          Wiesenstraße

-          Pferdemarkt

-          Marktplatz

-          Kirchplatz

 

Die vorzeitige Ablösung der Ausgleichsbeträge erfolgt auf der Grundlage des Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke.

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