27.05.2015 - 5.5 Vorzeitige Ablösung von Ausgleichsbeträgen im S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Datum:
- Mi., 27.05.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Britta Neudeck
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Im Sanierungsgebiet „Innenstadt“ ist im Jahr 2015 gemäß § 154 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) mit der vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge für die Grundstücke im III. Teilbereich zu beginnen.
Der III. Teilbereich umfasst die Grundstücke der:
- Hanne-Nüte-Straße
- Hohe Straße
- Kosterstraße
- Mönchkirchhof
- Töpferwall
- Unkel-Bräsig-Strat
- Fritz-Reuter-Straße
- Kurze Straße
- Mauerstraße
- Roßstraße
- Wiesenstraße
- Pferdemarkt
- Marktplatz
- Kirchplatz
Die vorzeitige Ablösung der Ausgleichsbeträge erfolgt auf der Grundlage des Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke.
