23.09.2014 - 10.1 Hauptsatzung der Stadtvertretung Röbel/Müritz

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Richter bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Frau Krugmann beantragt im Namen der Fraktion DIE LINKEN, wie auch bereits im Hauptausschuss angesprochen, den § 2 Abs. 3 der Hauptsatzung zu verändern. Der Satz „Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Stadtvertretung beziehen.“ als auch der neu eingefügte Satz „Über Ausnahmen entscheidet die Stadtvertretung bzw. der Fachausschuss“ sollen gestrichen werden. Dadurch soll eine bessere Bürgerbeteiligung erreicht werden.

 

Frau Schoenfelder spricht sich ebenfalls dafür aus, Einwohnerfragen zu Beratungsgegen- ständen der nachfolgenden Sitzung zuzulassen.

 

Herr Meyl merkt an, dass eine Beeinflussung der Stadtvertreter und eine Ausuferung der Diskussion verhindert werden soll. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich in den Ausschusssitzungen zu informieren.

 

Herr Sprick sagt, die Bürger haben ausreichend Gelegenheit, sich in Bürgerversammlungen und Ausschusssitzungen zu informieren.

 

Herr Wolter spricht sich ebenfalls gegen das Rederecht zu Beratungsgegenständen aus.

 

Frau Grumbach sprich sich dafür aus, verantwortungsbewusst über die Zulassung zu entscheiden.

 

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wird zur Abstimmung gestellt.

Stimmen dafür:          2

Stimmen dagegen:      11

 

Somit ist der Antrag abgelehnt und die Beschlussvorlage wird zur Abstimmung gebracht.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die anliegende Hauptsatzung.

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Realisierung

Realisierung:

 

Die Hauptsatzung wurde im Müritz-Anzeiger Nr. 21 vom 25. Oktober 2014 veröffentlicht und ist somit am 26. Oktober 2014 in Kraft getreten.