26.08.2014 - 12.5 Satzungsbeschluss über die Satzung zum Bebauung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.5
- Datum:
- Di., 26.08.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:
- Aufgrund des § 10 in Verbindung mit. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954), in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V. S. 777) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 20 „Achter de Muer“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung.
- Die zusammen mit der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 20 „Achter de Muer“ aufgestellten örtlichen Bauvorschriften werden nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M‑V) in der Fassung vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V S. 102) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.05.2011 (GVOBl. M-V S. 323) in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V. S. 777) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 20 „Achter de Muer“ der Stadt Röbel/Müritz alsbald ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 20 „Achter de Muer“ der Stadt Röbel/Müritz mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
