19.06.2014 - 6 Hauptsatzung der Gemeinde Gotthun

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Entwurf der Hauptsatzung der Gemeinde Gotthun liegt jedem Gemeindevertreter vor.

 

Die Besetzung der Ausschüsse im § 4 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

Nach Abs. 2 wird der Satz - Der Rechnungsprüfungsausschuss setzt sich aus zwei Mitglieder der Gemeindevertretung zusammen.- angefügt.

 

Die Entschädigungen im § 6 werden einstimmig wie folgt festgesetzt:

Absatz 1

- Bürgermeister 400,00 € /monatlich

Absatz 2

-          1. Stellvertreter 0,00 €/monatlich

-          2. Stellvertreter 20,00 /monatlich

-          Zusätzlich erhalten die Stellvertreter ein Sitzungsgeld von 30,00 €/Sitzung

Absatz 3

-          Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 30,00 €/ Sitzung

-          Ausschussvorsitzende erhaltenr die Sitzungsleitung 45,00 €/Sitzung.

 

Diese Vorschläge werden unterbreitet, da die Haushaltssituation in der Gemeinde in diesem Haushaltsjahr sehr angespannt ist.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Hauptsatzung der Gemeinde Gotthun mit den aufgeführten Festlegungen

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Realisierung

Realisierung:

 

Die Hauptsatzung der Gemeinde Gotthun wurde entsprechend den Festlegungen im Protokoll vervollständigt und mit Schreiben vom 1. Juli 2014 der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.

Mit Schreiben vom 8. Juli 2014 teilte die Kommunalaufsicht mit, dass keine rechtlichen Bedenken gegen diese Satzung erhoben werden.

Die Veröffentlichung erfolgte im Müritz-Anzeiger Nr. 15 vom 2. August 2014 und tritt somit am 3. August 2014 in Kraft.

 

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=23000&selfaction=print